Radon - Messverpflichtung durch neues Strahlenschutzgesetz

06.01.2022 • Unverzügliches Handeln erforderlich!

Das  neue Strahlenschutzgesetz setzt mit § 127 die „Messverpflichtung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Innenräumen“ des Artikels 54 Absatz 2 der Richtlinie 2013/59/Euratom direkt um. Die Messverpflichtung gilt für Betriebsstätten, die in Radonvorsorgegebieten gelegen sind und Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss zur Verfügung stellen.

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