Es folgt allerdings eine Anpassung zu der Förderung von Plug-in-Hybriden, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, werden ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein.
2020211125_Förderrichtlinie Umweltonus_7. Änderung_BAnz (bmwi.de)
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bittet das BAFA darum, darauf zu achten, dass bereits beim Erstantrag alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie hier:
BAFA - Energie - Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand: 25.1.2022)