Das aktuelle KfW-Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen
läuft voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022. Das Programm ist stark nachgefragt.
Betriebe, die aktuell die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände planen,
sollten zeitnah einen Förderantrag stellen.
Das Förderprogram KfW 441 im Überblick:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt –
entweder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstrom-Liefervertrag.
Der Nachweis für den Eigenverbrauch von Sonnenstrom erfolgt über eine formlose
Eigenerklärung und über eine Bilanzrechnung aus der hervorgeht, dass über das Jahr
ausreichend Energie am Standort zum Laden der Fahrzeuge produziert wird.
Ein optionales Energiemanagement-System verbessert die Nutzung des erzeugten
Sonnenstroms. Bei der Auswahl des Energiemanagement ist zu prüfen, ob der vorhandene
Solar-Wechselrichter auch mit der neuen Ladestation kompatibel ist.
Weitere Informationen der KfW: Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen
Merkblatt zur Förderung finden Sie hier.