Quecksilber ist bereits seit einiger Zeit in Elektronikgeräten verboten, Ausnahmne galten bis jetzt noch für Leuchtstoffröhren. T5 und T8 Röhren dürfen ab 25.08.2023 nicht mehr hergestellt werden. Quecksilber ist giftig und gesundheitsschädlich.
Lagerware darf weiter verkauft werden und wer noch Leuchtstoffröhren im Keller hat darf diese weiter benutzen.