Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Gefördert wird die Beratung durch organisationseigene Berater:innen der Thüringer Handwerkskammern. Diese erbringen Einzel- oder Gruppenberatungen für Existenzgründer:innen und bestehende rechtlich selbständige KMU des Handwerks, die in dem Freistaat Thüringen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung haben. Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Beratung von Handwerksbetrieben und Existenzgründer:innen in allen Fragen der Unternehmensführung, der strategischen Weiterentwicklung und der Innovationstätigkeit zur Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen.
Gefördert werden Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) bei den Thüringer Handwerkskammern zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks durch die systematische Steigerung der Innovationsbereitschaft und -fähigkeit sowie Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers ins Handwerk. Die Thüringer Handwerkskammern sollen durch die Förderung der BIT in die Lage versetzt werden, ein entsprechendes spezielles Informations- und Beratungsangebot für die handwerklichen Unternehmen bereitzustellen, um so neue Entwicklungen und Technologien schneller und gezielt vermitteln zu können.